Kategorie: Für Eigentümer im Ausland

  • Der Zustellungsbevollmächtigte: Wer Ihre Post bekommt, wenn Sie im Ausland leben

    Der Zustellungsbevollmächtigte: Wer Ihre Post bekommt, wenn Sie im Ausland leben

    Fernbesitz · Folge 2

    Der Umzug nach Zürich ist geschafft, die Wohnung in Berlin vermietet, das Hausgeld läuft per Dauerauftrag. Alles scheint geregelt – bis ein Brief vom Finanzamt kommt.

    Er landet an einer Adresse, an der Sie nicht mehr wohnen. Oder er erreicht Sie drei Wochen nach dem Versand, und die Frist darin läuft bereits. In Folge 1 ging es um die sechs Dinge, die sich mit dem Wegzug ändern. Einer davon ist die Zustellung – und er wird am häufigsten unterschätzt.

    Die Situation: deutsche Fristen, ausländische Postwege

    Finanzamt, Gerichte, Eigentümergemeinschaft und Mieter schreiben Ihnen weiterhin nach deutschem Recht. Und das deutsche Recht lässt Fristen mit dem Zugang eines Schreibens beginnen. Für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid haben Sie einen Monat, zur Eigentümerversammlung wird in der Regel mindestens zwei Wochen vorher eingeladen. Solange Sie in Deutschland wohnen, passen diese Fristen zu den Postlaufzeiten. Nach dem Umzug ins Ausland oft nicht mehr.

    Zustellungsbevollmächtigter – eine Person mit Anschrift in Deutschland, an die Schriftstücke mit Wirkung für Sie zugestellt werden. Im Steuerrecht heißt sie Empfangsbevollmächtigter, im Zivilprozess Zustellungsbevollmächtigter. Gemeint ist im Kern dasselbe.

    Was typischerweise scheitert

    1Das Finanzamt verlangt einen Bevollmächtigten

    Wer außerhalb von EU und EWR lebt, etwa in der Schweiz, in Dubai oder in den USA, muss dem Finanzamt auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennen (§ 123 AO). Geschieht das nicht, gilt ein Brief einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugegangen – es sei denn, es steht fest, dass er Sie gar nicht oder erst später erreicht hat. Das Finanzamt muss Sie auf diese Folge hinweisen. Nur steckt der Hinweis in genau der Post, die Sie womöglich zu spät lesen.

    2Das Gericht stellt einmal ins Ausland zu – und danach nicht mehr

    Klagt ein Mieter oder die Eigentümergemeinschaft gegen Sie und muss das Gericht außerhalb der EU zustellen, kann es anordnen, dass Sie einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen (§ 184 ZPO). Tun Sie das nicht, genügt es für spätere Schriftstücke, sie an Ihre Anschrift zur Post zu geben. Zwei Wochen danach gelten sie als zugestellt. Für einen Brief nach Übersee kann das knapp werden.

    3Die Eigentümergemeinschaft hat nur die alte Adresse

    Grundsätzlich zählt bei der Einladung zur Eigentümerversammlung, dass sie Sie erreicht. Viele Gemeinschaftsordnungen bestimmen aber, dass die Absendung an die zuletzt mitgeteilte Anschrift genügt – der Bundesgerichtshof hält solche Klauseln für wirksam. Wer der Verwaltung den Umzug nicht meldet, verpasst dann Versammlungen und Beschlüsse, obwohl die Einladung ordnungsgemäß war.

    4Die Sache eskaliert, bevor Sie davon erfahren

    Der Bundesgerichtshof hatte den Fall eines Wohnungseigentümers zu entscheiden, der beruflich im Ausland lebte. Die Gemeinschaft forderte knapp 60.000 Euro und stellte die Klage öffentlich zu. Das Amtsgericht verurteilte ihn per Versäumnisurteil, das Landgericht bestätigte das. Recht bekam er erst in Karlsruhe, weil die Gemeinschaft nicht versucht hatte, ihn über seine bekannte E-Mail-Adresse zu erreichen. Das Verfahren ging zurück ans Landgericht. So einen Weg möchte niemand gehen.

    Was praktisch hilft

    Mann im Hausflur eines Berliner Altbaus fotografiert einen gelben Umschlag vor der Briefkastenanlage mit dem Smartphone
    • Eine Person benennen, bevor jemand danach fragt. Geeignet ist, wer in Deutschland wohnt, Post zuverlässig öffnet und Sie kurzfristig erreicht – ein Familienmitglied, eine Vertrauensperson, für steuerliche Post häufig der Steuerberater. Halten Sie die Bevollmächtigung schriftlich fest.
    • Abläufe absprechen, nicht nur die Adresse. Wie schnell wird Post geöffnet? Wird sie gescannt? Wer übernimmt bei Urlaub? Ein gelber Umschlag bedeutet eine förmliche Zustellung und sollte noch am selben Tag bei Ihnen ankommen.
    • Die neue Anschrift selbst mitteilen. Finanzamt, WEG-Verwaltung und Mieter erfahren von Ihrem Umzug nicht automatisch. Geben Sie der Verwaltung zusätzlich eine E-Mail-Adresse, denn für Einladungen zur Versammlung reicht die Textform.
    • Den Nachsendeauftrag als Ergänzung sehen, nicht als Lösung. Er ist befristet und verlängert den Postweg um Tage bis Wochen. Genau diese Zeit fehlt Ihnen bei Fristen.
    • Festhalten, wer Ihnen was schreibt. Finanzamt, Grundsteuer, WEG-Verwaltung, Mieter, Versicherung: Notieren Sie für jeden Absender, an welche Adresse er schreibt und wer reagiert.

    Wo die Eigenleistung endet

    Der Zustellungsbevollmächtigte ist eine Vertrauensrolle. Er nimmt auch Post entgegen, die mit der Immobilie nichts zu tun hat. Deshalb gehört die Rolle zu jemandem, dem Sie auch private Post anvertrauen, oder zu einem Steuerberater oder Anwalt. Als Verwalter übernehme ich sie nicht.

    Was eine Sondereigentumsverwaltung ändert, ist die Menge der Post, um die es überhaupt geht. Mieteranliegen, Handwerkertermine und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung laufen bei mir zusammen, und Sie bekommen gebündelt, was eine Entscheidung von Ihnen braucht.

    Bei Ihrer Vertrauensperson

    • Post vom Finanzamt
    • Gerichtliche Schreiben
    • Förmliche Zustellungen (gelber Umschlag)
    • Private Post

    Über die Sondereigentumsverwaltung

    • Anliegen Ihres Mieters
    • Handwerker und Schäden
    • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
    • Gebündelte Berichte an Sie

    Ihre Wohnung ist in Berlin, Ihr Alltag woanders?

    Im Kennenlerngespräch klären wir, was ich rund um Ihre Wohnung übernehme und was bei Ihrer Vertrauensperson bleibt. Das Gespräch ist kostenlos, dauert 15 Minuten und findet zu einer Uhrzeit statt, die in Ihre Zeitzone passt.

    Die Reihe „Fernbesitz“

    1. Sie ziehen ins Ausland, Ihre Wohnung bleibterschienen
    2. Der ZustellungsbevollmächtigteSie lesen gerade
    3. Steuerpflicht bleibt, Wohnsitz gehtdemnächst
    4. Beglaubigt im Ausland, abgelehnt in Berlindemnächst
    5. Verkaufen oder behalten?demnächst
    6. Prüfen, ohne da zu seindemnächst

    Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

  • Sie ziehen ins Ausland, Ihre Wohnung bleibt: Was sich mit dem Wegzug ändert

    Sie ziehen ins Ausland, Ihre Wohnung bleibt: Was sich mit dem Wegzug ändert

    Fernbesitz · Folge 1

    Der Arbeitsvertrag in Zürich ist unterschrieben. Oder der Ruhestand an der Algarve beginnt, die Entsendung nach Dubai steht fest. Die Umzugskartons werden gepackt – und die Eigentumswohnung in Berlin bleibt.

    Verkaufen wollten Sie nicht: die Lage stimmt, es steckt viel Arbeit darin, vielleicht ist sie auch die Option für eine spätere Rückkehr. Also wird vermietet, oder das bestehende Mietverhältnis läuft einfach weiter. In der Umzugsplanung ist die Wohnung meist ein Nebensatz. Tatsächlich ändert der Wegzug für Sie als Eigentümer sechs Dinge gleichzeitig. Keiner dieser Punkte ist für sich genommen kompliziert. Schwierig wird es, weil alle sechs in dieselben Wochen fallen, in denen Sie ohnehin ein ganzes Leben umziehen.

    Was typischerweise scheitert

    Selten geht am Umzugstag etwas schief. Die Probleme zeigen sich Monate später – typischerweise so:

    Nach drei Monaten

    Ein Schreiben vom Finanzamt ging an die alte Adresse. Die Frist darin ist längst abgelaufen.

    Nach sechs Monaten

    Die Lastschrift für das Hausgeld kommt zurück, weil die Bank das deutsche Konto eingeschränkt hat.

    Nach zwölf Monaten

    Ein Mieter meldet einen Wasserschaden und erreicht tagelang niemanden.

    Das Muster dahinter ist fast immer dasselbe. Solange Sie in Deutschland gelebt haben, hat Ihr Alltag vieles nebenbei aufgefangen – der Blick in den Briefkasten, der kurze Weg zur Wohnung, das Telefonat in der Mittagspause. Nach dem Wegzug fällt dieses Netz weg, und niemand hat vorher festgelegt, wer diese Aufgaben übernimmt.

    Was praktisch hilft: die sechs Punkte

    1Meldung

    Wer ins Ausland zieht und in Deutschland keine Wohnung mehr bewohnt, muss sich beim Bürgeramt abmelden – innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche davor. Die Abmeldebescheinigung sollten Sie gut aufbewahren: Banken, Versicherungen und Behörden fragen später danach.

    Wird die Wohnung neu vermietet, entsteht gleichzeitig eine Pflicht auf der anderen Seite: Als Wohnungsgeber bestätigen Sie Ihrem neuen Mieter den Einzug schriftlich, damit er sich anmelden kann. Das geht auch aus dem Ausland – es muss nur jemand im Blick haben.

    2Steuer

    Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie bleiben in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie hier keinen Wohnsitz mehr haben. In der Regel greift dann die beschränkte Steuerpflicht, und häufig ist künftig ein anderes Finanzamt zuständig als bisher. Die jährliche Erklärung der Mieteinkünfte bleibt also – nur die Rahmenbedingungen ändern sich. Auch die Grundsteuer läuft unverändert weiter.

    Ein Sonderfall verdient Aufmerksamkeit: Wer die Wohnung nicht vermietet, sondern für eigene Besuche weiter bereithält, behält unter Umständen steuerlich einen Wohnsitz in Deutschland – mit ganz anderen Folgen. Beide Konstellationen gehören vor dem Wegzug zu einem Steuerberater. Die Grundlagen habe ich im Beitrag Vermieten in Deutschland, leben im Ausland zusammengefasst; Folge 3 dieser Reihe zeigt, was das für die laufende Verwaltung bedeutet.

    3Zustellung

    Behörden, die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft und Ihr Mieter schreiben weiterhin nach Deutschland. Nachsendeaufträge ins Ausland sind befristet und langsam.

    Das Finanzamt kann von Steuerpflichtigen ohne inländischen Wohnsitz zudem verlangen, einen Empfangsbevollmächtigten im Inland zu benennen. Wer keine verlässliche Anschrift in Deutschland hat, riskiert, dass Schreiben als zugegangen gelten, obwohl sie ihn nie erreicht haben – und damit Fristen, von denen er nichts weiß.

    Warum dieser Punkt der unterschätzteste von allen ist, zeigt Folge 2 dieser Reihe.

    Briefkastenanlage in einem Berliner Mehrfamilienhaus, ein Briefkasten quillt vor ungeöffneter Post über

    4Bankverbindung

    Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen und Handwerkerrechnungen laufen in Euro, meist per Lastschrift. Manche Banken schränken Konten für Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ein oder kündigen sie. Das sollten Sie vor dem Umzug bei Ihrer Bank erfragen, nicht danach.

    Bewährt hat sich ein eigenes Konto nur für die Immobilie: Mieteingänge und Ausgaben sind sauber getrennt, und die jährliche Abrechnung wird deutlich einfacher. Wer außerhalb des SEPA-Raums lebt, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder den USA, kommt um ein Euro-Konto mit europäischer IBAN praktisch nicht herum.

    5Erreichbarkeit

    Person auf einem Balkon im Ausland führt einen Videocall mit dem Smartphone

    Ihr Mieter braucht einen Ansprechpartner, der erreichbar ist, wenn es darauf ankommt – bei einem Rohrbruch nicht erst nach Feierabend in Ihrer Zeitzone. Teilen Sie ihm schriftlich mit, wie er Sie oder Ihre Vertretung erreicht und wer im Notfall entscheidet.

    Dasselbe gilt für die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft. Sie braucht Ihre neue Anschrift, eine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls den Namen der Person, die Sie in der Eigentümerversammlung vertritt.

    6Handwerkerkoordination

    Aus der Ferne ist selten die Beauftragung das Problem, sondern alles drumherum: Jemand muss aufschließen, den Schaden zeigen, Angebote vergleichen, die Arbeit abnehmen und die Rechnung prüfen.

    Klären Sie vor dem Wegzug, wer einen Schlüssel hat, bis zu welchem Betrag ohne Rückfrage beauftragt werden darf und wie Fotos und Belege zu Ihnen gelangen. Welche Vollmacht dafür sinnvoll ist, habe ich im Beitrag Ihre Immobilie in Berlin, Ihr Zuhause im Ausland beschrieben.

    Handwerker prüft eine Wasserleitung unter der Küchenspüle, daneben ein Klemmbrett mit Checkliste

    Sechs Fragen, die vor dem Umzug beantwortet sein sollten

    • Ist die Abmeldung terminiert, und wer stellt künftig die Wohnungsgeberbestätigung aus?
    • Hat ein Steuerberater Ihre Situation nach dem Wegzug geprüft?
    • An welche Adresse in Deutschland geht Ihre Post, und wer öffnet sie?
    • Bleibt Ihr Konto bestehen, und laufen alle Lastschriften darüber weiter?
    • Wissen Mieter und Hausverwaltung, wen sie erreichen – auch nachts und am Wochenende?
    • Wer hat einen Schlüssel, und bis zu welchem Betrag darf diese Person Aufträge vergeben?

    Wo die Eigenleistung endet

    Vieles davon können Sie selbst regeln, und mit guter Vorbereitung funktioniert das eine Zeit lang auch aus dem Ausland. Die Grenze liegt dort, wo jemand körperlich vor Ort sein muss, wo Fristen laufen, die Sie aus der Ferne nicht zuverlässig mitbekommen, oder wo Ihr Mieter schneller eine Antwort braucht, als Zeitzone und Terminkalender es zulassen.

    Gut selbst machbar

    • Abmeldung beim Bürgeramt
    • Termin beim Steuerberater
    • Gespräch mit der eigenen Bank
    • Mieter und Hausverwaltung schriftlich informieren
    • Unterlagen digitalisieren

    Braucht jemand vor Ort

    • Post öffnen und Fristen erkennen
    • Schäden besichtigen, Handwerker einweisen
    • Arbeiten abnehmen, Rechnungen prüfen
    • Wohnungsübergaben mit Protokoll
    • Schnelle Antworten für den Mieter

    Häufig springen anfangs Freunde oder Verwandte ein. Auf Dauer wird aus der Gefälligkeit aber eine Verpflichtung, für die niemand wirklich zuständig sein wollte – und die im Ernstfall weder Vollmacht noch Erfahrung mitbringt. Genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung an: ein fester Ansprechpartner vor Ort, der die Korrespondenz rund um die Wohnung, Mieter, Handwerker und die Abstimmung mit der Hausverwaltung für Sie übernimmt und Ihnen nachvollziehbar berichtet. Grundsätzliche Entscheidungen bleiben bei Ihnen.

    Sie planen den Umzug ins Ausland und behalten Ihre Wohnung?

    Am besten sprechen wir, bevor die Kartons gepackt sind – dann lässt sich vieles in Ruhe festlegen, statt es später aus der Ferne zu reparieren. Das Kennenlerngespräch ist kostenlos, dauert 15 Minuten und findet zu einer Uhrzeit statt, die in Ihre Zeitzone passt.

    Die Reihe „Fernbesitz“

    Dieser Beitrag eröffnet eine Reihe für Eigentümer, die im Ausland leben und ihre Immobilie in Deutschland behalten. Die weiteren Folgen erscheinen im Abstand von zwei bis drei Wochen und werden hier verlinkt.

    1. Sie ziehen ins Ausland, Ihre Wohnung bleibtSie lesen gerade
    2. Der Zustellungsbevollmächtigteab 1. Oktober
    3. Steuerpflicht bleibt, Wohnsitz gehtdemnächst
    4. Beglaubigt im Ausland, abgelehnt in Berlindemnächst
    5. Verkaufen oder behalten?demnächst
    6. Prüfen, ohne da zu seindemnächst

    Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

  • Ihre Immobilie in Berlin, Ihr Zuhause im Ausland – wer kümmert sich vor Ort?

    Ihre Immobilie in Berlin, Ihr Zuhause im Ausland – wer kümmert sich vor Ort?

    Eine Eigentumswohnung in Berlin, der eigene Wohnsitz in Wien, Dubai, London oder Tel Aviv: Diese Konstellation ist häufiger, als viele denken. Manche sind beruflich gegangen, andere haben geerbt und die Wohnung behalten, wieder andere haben bewusst in Berlin investiert, ohne je hier gelebt zu haben. Solange alles ruhig läuft, funktioniert das erstaunlich gut. Schwierig wird es genau dann, wenn etwas passiert – und niemand vor Ort ist.

    Was aus der Ferne typischerweise schiefgeht

    Post kommt zu spät oder gar nicht an. Mieterschreiben, Ankündigungen der Hausverwaltung, Behördenpost, Handwerkerrechnungen – vieles davon läuft weiterhin über die deutsche Adresse. Nachsendeaufträge ins Ausland sind teuer, zeitlich begrenzt und langsam. Wer Post nur alle paar Wochen gebündelt bekommt, erfährt von Problemen zuverlässig zu spät.

    Fristen laufen unbemerkt ab. Für die Betriebskostenabrechnung gilt eine Ausschlussfrist von zwölf Monaten. Widerspricht ein Mieter einer Mieterhöhung, gelten enge Zeitfenster. Kündigt jemand, muss die Wohnung übergeben, abgenommen und dokumentiert werden. Keine dieser Fristen macht Rücksicht auf Zeitzonen oder Reisepläne.

    Der Mieter hat niemanden, den er erreicht. Das ist der unterschätzte Punkt. Ein Mieter, der bei einem Wasserschaden zwei Tage auf eine Antwort wartet, wird nicht nur unzufrieden – er darf unter Umständen selbst handeln, mindern oder Kosten geltend machen. Erreichbarkeit ist kein Service, sie ist Schadensbegrenzung.

    Handwerkertermine scheitern an der Logistik. Jemand muss aufschließen, den Schaden zeigen, die Ausführung abnehmen und die Rechnung prüfen. Aus sechs Stunden Zeitverschiebung wird schnell eine Woche Verzögerung, und aus einem kleinen Schaden ein großer.

    Flughafen – Immobilienverwaltung aus dem Ausland über Zeitzonen und Entfernungen hinweg
    Entfernung ist selten das eigentliche Problem. Erreichbarkeit ist es.

    Die Hausverwaltung springt dafür nicht ein

    Ein verbreiteter Irrtum: Wenn das Haus eine WEG-Verwaltung hat, sei doch jemand zuständig. Das stimmt für Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage – nicht aber für Ihre Wohnung und schon gar nicht für Ihr Mietverhältnis. Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Eigentümergemeinschaft, nicht für Sie persönlich. Sie darf Ihren Mieter weder vertreten noch Ihre Abrechnung erstellen. Wie sich beide Bereiche unterscheiden, haben wir im vorigen Beitrag ausführlich beschrieben.

    Die Vollmacht: was ein Verwalter darf und was nicht

    Damit eine Verwaltung aus der Ferne funktioniert, braucht sie Handlungsspielraum. Der wird in einer Vollmacht festgelegt – und die sollte präzise sein, nicht möglichst weit. Üblich ist etwa:

    • Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Mieter
    • Beauftragung von Reparaturen bis zu einem festgelegten Betrag, darüber hinaus nur nach Rücksprache
    • Führung eines Mietkontos und Prüfung der Zahlungseingänge
    • Vertretung gegenüber der WEG-Verwaltung und Teilnahme an der Eigentümerversammlung

    Bewusst außen vor bleiben in aller Regel: Kündigungen und Klagen, Mietanpassungen ohne Ihre Zustimmung und alles, was den Bestand des Eigentums berührt. Grundsätzliche Entscheidungen treffen weiterhin Sie. Für Vollmachten mit Wirkung gegenüber Behörden oder dem Grundbuchamt kann eine notarielle Form nötig sein – das lässt sich auch im Ausland über eine deutsche Auslandsvertretung erledigen.

    Kommunikation über Zeitzonen

    Praktisch heißt gute Fernverwaltung vor allem: schriftlich, digital und nachvollziehbar. Unterlagen als PDF statt als Papierstapel, Termine per Videocall statt Telefonat zur Unzeit, Entscheidungen dokumentiert statt mündlich. Für Rückfragen reicht in den meisten Fällen ein fester wöchentlicher oder monatlicher Rhythmus – dringende Fälle laufen ohnehin sofort.

    Sprache spielt ebenfalls eine Rolle. Behörden, Handwerker und Mieter kommunizieren auf Deutsch, unabhängig davon, wo Sie leben. Bei Kunz Immobilienmanagement ist die Abstimmung mit Ihnen auch auf Russisch möglich.

    Steuerlich: Deutschland bleibt zuständig

    Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie werden in Deutschland besteuert, auch wenn Sie hier keinen Wohnsitz mehr haben. In den meisten Fällen greift die beschränkte Steuerpflicht, und Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für Grundstückseinkünfte regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu. Was das konkret für Ihre Situation bedeutet, gehört in die Hände eines Steuerberaters – wichtig ist an dieser Stelle nur: Ein Wegzug beendet die deutschen Pflichten nicht, und eine saubere, laufende Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben erspart später viel Arbeit.

    Was Sie vor dem Wegzug regeln sollten

    1. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland klären, an die Post zuverlässig geht
    2. Die WEG-Verwaltung über die Adressänderung und Ihre Vertretung informieren
    3. Vollmacht und Verwaltungsvertrag schriftlich fixieren, mit klaren Betragsgrenzen
    4. Mietverträge, Übergabeprotokolle, Teilungserklärung und letzte Abrechnungen digitalisieren
    5. Bankvollmacht oder ein getrenntes Mietkonto einrichten
    6. Den Mieter darüber informieren, wer künftig sein Ansprechpartner ist

    Der letzte Punkt kostet fünf Minuten und verhindert die meisten Missverständnisse. Ein Mieter, der weiß, an wen er sich wendet, meldet einen kleinen Schaden sofort – statt zu warten, bis er groß ist.

    Sie leben im Ausland und besitzen eine Wohnung in Berlin oder Brandenburg?

    Genau dafür ist die Sondereigentumsverwaltung gemacht: ein fester Ansprechpartner vor Ort, für Sie und für Ihren Mieter. Über den Rechner auf der Seite stellen Sie sich in wenigen Schritten ein unverbindliches Angebot zusammen. Oder Sie buchen direkt ein kostenloses Erstgespräch – 15 Minuten, zu einer Uhrzeit, die in Ihre Zeitzone passt.

    Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.